Wohnsitz Kirchstetten

Kirchstetten | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Kirchstetten Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Kirchstetten. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Kirchstetten
Wienerstraße 32
3062 Kirchstetten
Österreich

Telefon:

(0 27 43) 8206

Fax:

(0 27 43) 8206 18

Email:

gemeindeamt@kirchstetten.at

Webseite:

www.kirchstetten.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Kirchstetten

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Kirchstetten fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Kirchstetten.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen