Wohnsitz Krems

Krems | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Krems Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Magistrat / Meldewesen Krems. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Magistrat / Meldewesen Krems
Rathaus, Obere Landstr 4
3500 Krems
Österreich

Telefon:

027 32 / 801 540

Fax:

0 27 32 / 801 90 549

Email:

buergerservice@krems.gv.at

Webseite:

www.krems.gv.at/

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Magistrat / Meldewesen Krems

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Krems fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Magistrat / Meldewesen.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Magistrat / Meldewesen Krems.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen