Wohnsitz Lichtenwörth

Lichtenwörth | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Lichtenwörth Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Lichtenwörth. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Lichtenwörth
Hauptstraße 1
2493 Lichtenwörth
Österreich

Telefon:

(0 26 22) 752 27, 753 12

Fax:

(0 26 22) 752 27/9, 753 12/9

Email:

gemeindeamt@lichtenwoerth.at

Webseite:

www.lichtenwoerth.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Lichtenwörth

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Lichtenwörth fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Lichtenwörth.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen