Wohnsitz Markt Piesting

Markt Piesting | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Markt Piesting Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Markt Piesting. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Markt Piesting
Marktplatz 1
2753 Markt Piesting
Österreich

Telefon:

(0 26 33) 422 41

Fax:

(0 26 33) 422 41 22

Email:

gemeinde@piesting.at

Webseite:

www.piesting.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Markt Piesting

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Markt Piesting fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Markt Piesting.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen