Wohnsitz Matzendorf-Hölles

Matzendorf-Hölles | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Matzendorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Matzendorf-Hölles. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Matzendorf-Hölles
Kirchengasse 1
2751 Matzendorf
Österreich

Telefon:

(0 26 28) 629 07

Fax:

(0 26 28) 650 11

Email:

matzendorf-hoelles@gmx.at

Webseite:

www.matzendorf.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Matzendorf-Hölles

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Matzendorf fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Matzendorf-Hölles.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen