Wohnsitz Oberwölz

Oberwölz | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Oberwölz (Stadt) Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Oberwölz. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Oberwölz
Stadt 4
8832 Oberwölz (Stadt)
Österreich

Telefon:

03581 8203

Fax:

03581 8203-5

Email:

gde@oberwoelz.gv.at

Webseite:

www.oberwoelz.istsuper.com

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Oberwölz

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Oberwölz (Stadt) fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Oberwölz.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen