Wohnsitz Mitterndorf an der Fischa

Mitterndorf an der Fischa | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Mitterndorf an der Fischa Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Mitterndorf an der Fischa. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Mitterndorf an der Fischa
Hauptstraße 21
2441 Mitterndorf an der Fischa
Österreich

Telefon:

(0 22 34) 784 13

Fax:

(0 22 34) 784 13 20

Email:

gemeinde@mitterndorf-fischa.gv.at

Webseite:

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Mitterndorf an der Fischa

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Mitterndorf an der Fischa fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Mitterndorf an der Fischa.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen