Wohnsitz Mönichkirchen

Mönichkirchen | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Mönichkirchen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Mönichkirchen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Mönichkirchen
Mönichkirchen 18
2872 Mönichkirchen
Österreich

Telefon:

(0 26 49) 209 25

Fax:

(0 26 49) 209 25 75

Email:

gemeinde@moenichkirchen.gv.at

Webseite:

www.moenichkirchen.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Mönichkirchen

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Mönichkirchen fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Mönichkirchen.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen