Wohnsitz Neudorf bei Staatz

Neudorf bei Staatz | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Neudorf bei Staatz Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Neudorf bei Staatz. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Neudorf bei Staatz
Neudorf bei Staatz 19
2135 Neudorf bei Staatz
Österreich

Telefon:

(0 25 23) 83 14

Fax:

(0 25 23) 83 14 9

Email:

gemeinde@neudorf.co.at

Webseite:

www.neudorf.co.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Neudorf bei Staatz

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Neudorf bei Staatz fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Neudorf bei Staatz.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen