Wohnsitz Paudorf

Paudorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Paudorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Paudorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Paudorf
Kremserstraße 185
3508 Paudorf
Österreich

Telefon:

(0 27 36) 6575

Fax:

(0 27 36) 6575-25

Email:

gemeinde@paudorf.gv.at

Webseite:

www.paudorf.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Paudorf

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Paudorf fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Paudorf.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen