Wohnsitz Pfaffstätten

Pfaffstätten | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Pfaffstätten Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Pfaffstätten. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Pfaffstätten
Dr Josef Dolp-Straße 2
2511 Pfaffstätten
Österreich

Telefon:

(0 22 52) 889 85

Fax:

(0 22 52) 447 77

Email:

marktgemeinde@pfaffstaetten.gv.at

Webseite:

www.pfaffstaetten.gv.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Pfaffstätten

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Pfaffstätten fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Pfaffstätten.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen