Wohnsitz Prottes

Prottes | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Prottes Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Prottes. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Prottes
Hauptplatz 1
2242 Prottes
Österreich

Telefon:

(0 22 82) 21 82

Fax:

(0 22 82) 21 82/22

Email:

gemeinde@prottes.gv.at

Webseite:

www.prottes.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Prottes

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Prottes fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Prottes.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen