Wohnsitz Raach am Hochgebirge

Raach am Hochgebirge | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Raach am Hochgebirge Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Raach am Hochgebirge. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Raach am Hochgebirge
Raach am Hochgebirge 39
2640 Raach am Hochgebirge
Österreich

Telefon:

(0 26 62) 439 01

Fax:

(0 26 62) 46297

Email:

gemeinde@raach-hochgebirge.gv.at

Webseite:

www.raach.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Raach am Hochgebirge

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Raach am Hochgebirge fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Raach am Hochgebirge.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen