Wohnsitz Reichenau an der Rax

Reichenau an der Rax | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Reichenau an der Rax Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Reichenau an der Rax. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Reichenau an der Rax
Hauptstraße 63
2651 Reichenau an der Rax
Österreich

Telefon:

(0 26 66) 522 06

Fax:

(0 26 66) 522 06/19

Email:

gemeindeamt2651@reichenau.at

Webseite:

www.reichenau.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Reichenau an der Rax

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Reichenau an der Rax fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Reichenau an der Rax.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen