Wohnsitz Mooskirchen

Mooskirchen | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Mooskirchen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Mooskirchen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Mooskirchen
Marktplatz 4
8562 Mooskirchen
Österreich

Telefon:

03137 6112

Fax:

03137 6112-75

Email:

gde@mooskirchen.at

Webseite:

www.mooskirchen.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Mooskirchen

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Mooskirchen fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Mooskirchen.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen