Wohnsitz Rohr im Gebirge

Rohr im Gebirge | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Rohr im Gebirge Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Rohr im Gebirge. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Rohr im Gebirge
Rohr im Gebirge 24
2663 Rohr im Gebirge
Österreich

Telefon:

(0 26 67) 82 01

Fax:

(0 26 67) 85 66

Email:

gemeinde@rohrimgebirge.at

Webseite:

www.rohrimgebirge.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Rohr im Gebirge

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Rohr im Gebirge fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Rohr im Gebirge.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen