Wohnsitz Rohrendorf bei Krems

Rohrendorf bei Krems | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Rohrendorf bei Krems Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Rohrendorf bei Krems. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Rohrendorf bei Krems
Obere Hauptstraße 6
3495 Rohrendorf bei Krems
Österreich

Telefon:

(0 27 32) 838 50

Fax:

(0 27 32) 838 50/13

Email:

gemeindeamt@rohrendorf.at

Webseite:

www.rohrendorf.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Rohrendorf bei Krems

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Rohrendorf bei Krems fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Rohrendorf bei Krems.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen