Wohnsitz Scharndorf

Scharndorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Scharndorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Scharndorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Scharndorf
Bodenzeile 1b
2403 Scharndorf
Österreich

Telefon:

(0 21 63) 23 03

Fax:

(0 21 63) 23 03 71

Email:

gemeinde@scharndorf.gv.at

Webseite:

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Scharndorf

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Scharndorf fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Scharndorf.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen