Wohnsitz Scheiblingkirchen-Thernberg

Scheiblingkirchen-Thernberg | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Scheiblingkirchen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Scheiblingkirchen-Thernberg. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Scheiblingkirchen-Thernberg
Hauptplatz 14
2831 Scheiblingkirchen
Österreich

Telefon:

(0 26 29) 22 39

Fax:

(0 26 29) 22 39 55

Email:

marktgemeinde@scheiblingkirchen.at

Webseite:

www.scheiblingkirchen.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Scheiblingkirchen-Thernberg

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Scheiblingkirchen fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Scheiblingkirchen-Thernberg.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen