Wohnsitz Schönau an der Triesting

Schönau an der Triesting | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Schönau an der Triesting Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Schönau an der Triesting. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Schönau an der Triesting
Liechtensteinstraße 3
2525 Schönau an der Triesting
Österreich

Telefon:

(0 22 56) 635 72

Fax:

(0 22 56) 635 72/22

Email:

gemeinde.seisenbach@schoenautriesting.at

Webseite:

www.schoenautriesting.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Schönau an der Triesting

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Schönau an der Triesting fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Schönau an der Triesting.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen