Wohnsitz Schwarzau am Steinfeld

Schwarzau am Steinfeld | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Schwarzau am Steinfeld Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Schwarzau am Steinfeld. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Schwarzau am Steinfeld
Neunkirchner Straße 107
2625 Schwarzau am Steinfeld
Österreich

Telefon:

(0 26 27) 823 46

Fax:

(0 26 27) 823 46/11

Email:

gemeinde@schwarzau-steinfeld.gv.at

Webseite:

www.schwarzau-steinfeld.gv.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Schwarzau am Steinfeld

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Schwarzau am Steinfeld fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Schwarzau am Steinfeld.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen