Wohnsitz St. Georgen am Reith

St. Georgen am Reith | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Sankt Georgen am Reith Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde St. Georgen am Reith. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde St. Georgen am Reith
Sankt Georgen am Reith 58
3344 Sankt Georgen am Reith
Österreich

Telefon:

(0 74 84) 80 00

Fax:

(0 74 84) 80 00/1

Email:

gemeinde@stgeorgenreith.at

Webseite:

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde St. Georgen am Reith

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Georgen am Reith fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde St. Georgen am Reith.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen