Wohnsitz St. Martin-Karlsbach

St. Martin-Karlsbach | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Sankt Martin Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde St. Martin-Karlsbach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde St. Martin-Karlsbach
Hauptstraße 1
3376 Sankt Martin
Österreich

Telefon:

(0 74 12) 58 90 2

Fax:

(0 74 12) 58 90 22

Email:

marktgemeinde@st-martin-karlsbach.gv.at

Webseite:

www.st-martin-karlsbach.gv.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde St. Martin-Karlsbach

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Martin fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde St. Martin-Karlsbach.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen