Wohnsitz St. Pölten

St. Pölten | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Sankt Pölten Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Magistrat / Bürgerservice St. Pölten. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Magistrat / Bürgerservice St. Pölten
Rathausplatz
3100 Sankt Pölten
Österreich

Telefon:

02742 333-2072

Fax:

02742 333-2079

Email:

buergerservice@st-poelten.gv.at

Webseite:

www.st-poelten.gv.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Magistrat / Bürgerservice St. Pölten

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Pölten fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Magistrat / Bürgerservice.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Magistrat / Bürgerservice St. Pölten.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen