Wohnsitz St. Valentin

St. Valentin | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Sankt Valentin Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde St. Valentin. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde St. Valentin
Hauptplatz 7
4300 Sankt Valentin
Österreich

Telefon:

(0 74 35) 521 02

Fax:

(0 74 35) 505 2999

Email:

rathaus@st-valentin.at

Webseite:

www.st-valentin.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde St. Valentin

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Valentin fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde St. Valentin.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen