Wohnsitz Steinakirchen am Forst

Steinakirchen am Forst | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Steinakirchen am Forst Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Steinakirchen am Forst. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Steinakirchen am Forst
Marktplatz 13
3261 Steinakirchen am Forst
Österreich

Telefon:

(0 74 88) 713 25-0

Fax:

(0 74 88) 713 25/10

Email:

gemeinde@steinakirchen-forst.gv.at

Webseite:

www.steinakirchen.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Steinakirchen am Forst

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Steinakirchen am Forst fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Steinakirchen am Forst.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen