Wohnsitz Trumau

Trumau | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Trumau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Trumau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Trumau
Kirchengasse 6
2521 Trumau
Österreich

Telefon:

(0 22 53) 6245

Fax:

(0 22 53) 6245 20

Email:

marktgemeinde@trumau.at

Webseite:

www.trumau.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Trumau

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Trumau fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Trumau.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen