Wohnsitz Ulrichskirchen-Schleinbach

Ulrichskirchen-Schleinbach | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Ulrichskirchen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Ulrichskirchen-Schleinbach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Ulrichskirchen-Schleinbach
Kirchenplatz 3
2122 Ulrichskirchen
Österreich

Telefon:

(0 22 45) 2432

Fax:

(0 22 45) 2432 15

Email:

gemeinde@ulrichskirchen-schleinbach.gv.at

Webseite:

www.ulrichskirchen-schleinbach.gv.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Ulrichskirchen-Schleinbach

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Ulrichskirchen fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Ulrichskirchen-Schleinbach.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen