Wohnsitz Viehdorf

Viehdorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Viehdorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Viehdorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Viehdorf
Dorfplatz 1
3322 Viehdorf
Österreich

Telefon:

(0 74 72) 641 14

Fax:

(0 74 72) 641 14 20

Email:

gemeinde@viehdorf.gv.at

Webseite:

www.viehdorf.gv.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Viehdorf

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Viehdorf fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Viehdorf.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen