Wohnsitz Waidhofen an der Thaya-Land

Waidhofen an der Thaya-Land | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Waidhofen an der Thaya Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Waidhofen an der Thaya-Land. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Waidhofen an der Thaya-Land
Kindergartenstraße 5
3830 Waidhofen an der Thaya
Österreich

Telefon:

(0 28 42) 523 37

Fax:

(0 28 42) 523 37

Email:

gemeinde@waidhofen-land.at

Webseite:

www.waidhofen-land.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Waidhofen an der Thaya-Land

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Waidhofen an der Thaya fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Waidhofen an der Thaya-Land.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen