Wohnsitz Waldkirchen an der Thaya

Waldkirchen an der Thaya | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Waldkirchen an der Thaya Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Waldkirchen an der Thaya. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Waldkirchen an der Thaya
Waldkirchen an der Thaya 65
3844 Waldkirchen an der Thaya
Österreich

Telefon:

(0 28 43) 22 82

Fax:

(0 28 43) 22 82 4

Email:

gemeinde@waldkirchen-thaya.at

Webseite:

www.waldkirchen-thaya.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Waldkirchen an der Thaya

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Waldkirchen an der Thaya fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Waldkirchen an der Thaya.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen