Wohnsitz Weiden an der March

Weiden an der March | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Oberweiden Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Weiden an der March. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Weiden an der March
Oberweiden 25
2295 Oberweiden
Österreich

Telefon:

(0 22 84) 22 04

Fax:

(0 22 84) 22 044

Email:

gemeinde@weiden-march.at

Webseite:

www.weiden-march.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Weiden an der March

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Oberweiden fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Weiden an der March.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen