Wohnsitz Weikersdorf am Steinfelde

Weikersdorf am Steinfelde | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Weikersdorf am Steinfelde Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Weikersdorf am Steinfelde. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Weikersdorf am Steinfelde
Hauptplatz 115
2722 Weikersdorf am Steinfelde
Österreich

Telefon:

(0 26 38) 22 226

Fax:

(0 26 38) 22 226 22

Email:

gemeinde@weikersdorf-steinfelde.gv.at

Webseite:

www.weikersdorf.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Weikersdorf am Steinfelde

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Weikersdorf am Steinfelde fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Weikersdorf am Steinfelde.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen