Wohnsitz Wolkersdorf im Weinviertel

Wolkersdorf im Weinviertel | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Wolkersdorf im Weinviertel Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel
Hauptstraße 28
2120 Wolkersdorf im Weinviertel
Österreich

Telefon:

(0 22 45) 24 01-0

Fax:

(0 22 45) 24 01/49

Email:

stadtamt@wolkersdorf.at

Webseite:

www.wolkersdorf.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Wolkersdorf im Weinviertel fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen