Wohnsitz Ybbs an der Donau

Ybbs an der Donau | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Ybbs an der Donau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Ybbs an der Donau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Ybbs an der Donau
Hauptplatz 1
3370 Ybbs an der Donau
Österreich

Telefon:

(0 74 12) 526 12

Fax:

(0 74 12) 526 12/555 oder 556

Email:

stadtgemeinde@ybbs.at

Webseite:

www.ybbs.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Ybbs an der Donau

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Ybbs an der Donau fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Ybbs an der Donau.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen