Wohnsitz Ybbsitz

Ybbsitz | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Ybbsitz Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Ybbsitz. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Ybbsitz
Markt 1
3341 Ybbsitz
Österreich

Telefon:

(0 74 43) 866 01

Fax:

(0 74 43) 866 01/60

Email:

gemeinde@ybbsitz.at

Webseite:

www.ybbsitz.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Ybbsitz

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Ybbsitz fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Ybbsitz.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen