Wohnsitz Außervillgraten

Außervillgraten | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Außervillgraten Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Außervillgraten. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Außervillgraten
Nummer 136
9931 Außervillgraten
Österreich

Telefon:

04843 5522

Fax:

04843 552215

Email:

gemeinde@ausservillgraten.gv.at

Webseite:

http://www.ausservillgraten.gv.at

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Außervillgraten

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Außervillgraten fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Außervillgraten.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen