Wohnsitz Fieberbrunn

Fieberbrunn | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Fieberbrunn Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Fieberbrunn. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Fieberbrunn
Dorfplatz 1
6391 Fieberbrunn
Österreich

Telefon:

05354 56203

Fax:

05354 5620320

Email:

gemeinde@fieberbrunn.tirol.gv.at

Webseite:

http://www.fieberbrunn.tirol.gv.at

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Fieberbrunn

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Fieberbrunn fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Fieberbrunn.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen