Wohnsitz Fügen

Fügen | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Fügen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Fügen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Fügen
Hauptstraße 58
6263 Fügen
Österreich

Telefon:

05288 622750

Fax:

05288 622755

Email:

gemeinde@fuegen.tirol.gv.at

Webseite:

http://www.fuegen.at

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Fügen

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Fügen fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Fügen.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen