Wohnsitz Gaimberg

Gaimberg | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Gaimberg Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Gaimberg. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Gaimberg
Dorfstraße 32
9905 Gaimberg
Österreich

Telefon:

04852 62262

Fax:

04852 6226215

Email:

gemeinde@gaimberg.at

Webseite:

http://www.gaimberg.at

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Gaimberg

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Gaimberg fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Gaimberg.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen