Wohnsitz Hall in Tirol

Hall in Tirol | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Hall in Tirol Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Hall in Tirol. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Hall in Tirol
Oberer Stadtplatz 1
6060 Hall in Tirol
Österreich

Telefon:

05223 58450

Fax:

05223 5845217

Email:

stadtamt@stadthall.at

Webseite:

http://www.hall-in-tirol.at

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Hall in Tirol

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Hall in Tirol fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Hall in Tirol.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen