Wohnsitz Ratten

Ratten | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Kirchenviertel Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Ratten. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Ratten
Kirchenviertel 211
8673 Kirchenviertel
Österreich

Telefon:

03173 2213

Fax:

03173 2213-18

Email:

gde@ratten.steiermark.at

Webseite:

www.ratten-steiermark.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Ratten

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Kirchenviertel fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Ratten.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen