Wohnsitz Heiterwang

Heiterwang | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Heiterwang Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Heiterwang. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Heiterwang
Oberdorf 13
6611 Heiterwang
Österreich

Telefon:

05674 5113

Fax:

05674 5579

Email:

gemeinde@heiterwang.tirol.gv.at

Webseite:

http://www.heiterwang.tirol.gv.at

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Heiterwang

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Heiterwang fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Heiterwang.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen