Wohnsitz Hinterhornbach

Hinterhornbach | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Hinterhornbach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Hinterhornbach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Hinterhornbach
Gemeindehaus 18
6646 Hinterhornbach
Österreich

Telefon:

05632 441

Fax:

05632 4414

Email:

gemeinde@hinterhornbach.tirol.gv.at

Webseite:

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Hinterhornbach

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Hinterhornbach fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Hinterhornbach.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen