Wohnsitz Höfen

Höfen | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Höfen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Höfen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Höfen
Hauptstraße 24
6604 Höfen
Österreich

Telefon:

05672 63602

Fax:

05672 65669

Email:

amtsleiter@hoefen.tirol.gv.at

Webseite:

http://www.hoefen.gv.at

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Höfen

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Höfen fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Höfen.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen