Wohnsitz Innervillgraten

Innervillgraten | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Innervillgraten Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Innervillgraten. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Innervillgraten
Gasse 78
9932 Innervillgraten
Österreich

Telefon:

04843 5317

Fax:

04843 531710

Email:

gemeinde@innervillgraten.at

Webseite:

http://www.innervillgraten.at

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Innervillgraten

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Innervillgraten fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Innervillgraten.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen