Wohnsitz Kals am Großglockner

Kals am Großglockner | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Kals am Großglockner Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Kals am Großglockner. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Kals am Großglockner
Ködnitz 6
9981 Kals am Großglockner
Österreich

Telefon:

04876 8210

Fax:

04876 821017

Email:

gde@kals.at

Webseite:

http://www.kals.at

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Kals am Großglockner

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Kals am Großglockner fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Kals am Großglockner.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen