Wohnsitz Kaltenbach

Kaltenbach | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Kaltenbach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Kaltenbach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Kaltenbach
Schmiedau 17
6272 Kaltenbach
Österreich

Telefon:

05283 2210

Fax:

05283 22105

Email:

gemeinde@kaltenbach.tirol.gv.at

Webseite:

http://www.kaltenbach.at

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Kaltenbach

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Kaltenbach fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Kaltenbach.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen