Wohnsitz Langkampfen

Langkampfen | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Langkampfen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Langkampfen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Langkampfen
Sonnweg 1
6336 Langkampfen
Österreich

Telefon:

05332 87669

Fax:

05332 87666

Email:

gemeinde@langkampfen.tirol.gv.at

Webseite:

http://www.langkampfen.at

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Langkampfen

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Langkampfen fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Langkampfen.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen