Wohnsitz Obertilliach

Obertilliach | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Obertilliach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Obertilliach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Obertilliach
Dorf 4
9942 Obertilliach
Österreich

Telefon:

04847 5210

Fax:

04847 521020

Email:

gemeinde@obertilliach.gv.at

Webseite:

http://www.obertilliach.gv.at

Bundesland: Tirol

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Obertilliach

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Obertilliach fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Obertilliach.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen